Beurkundung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Beurkundung ist im Rechtsverkehr ein gesetzliches Formerfordernis, wonach bestimmte Verträge oder Urkunden von einem… … Deutsch Wikipedia
Formmangel — liegt im deutschen Zivilrecht vor, wenn ein Rechtsgeschäft nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form abgeschlossen wird und deshalb kraft Gesetzes von Anfang an keinerlei Rechtswirksamkeit entfaltet. Formmangel ist einer der… … Deutsch Wikipedia
Nichtig — Das Gesetz verwendet die Begriffe „Unwirksamkeit“ und „Nichtigkeit“ weitgehend synonym. Die rechtswissenschaftliche Literatur hingegen bezeichnet einen Rechtsakt (Vertrag, Willenserklärung, Verwaltungsakt, Prozesshandlung usw.) als unwirksam,… … Deutsch Wikipedia
Nichtigkeitsbeschwerde — Das Gesetz verwendet die Begriffe „Unwirksamkeit“ und „Nichtigkeit“ weitgehend synonym. Die rechtswissenschaftliche Literatur hingegen bezeichnet einen Rechtsakt (Vertrag, Willenserklärung, Verwaltungsakt, Prozesshandlung usw.) als unwirksam,… … Deutsch Wikipedia
Schlüssigkeit — (Stringenz) ist ein Begriff der Argumentationstheorie (Logik) sowie angewandt des Prozessrechts. Schlüssigkeit im Sinne der Argumentationstheorie und Logik Schlüssigkeit im Sinne der Argumentationstheorie und der Logik ist eine Eigenschaft eines… … Deutsch Wikipedia
Schwebende Unwirksamkeit — Das Gesetz verwendet die Begriffe „Unwirksamkeit“ und „Nichtigkeit“ weitgehend synonym. Die rechtswissenschaftliche Literatur hingegen bezeichnet einen Rechtsakt (Vertrag, Willenserklärung, Verwaltungsakt, Prozesshandlung usw.) als unwirksam,… … Deutsch Wikipedia
Stringenz — Schlüssigkeit (Stringenz) ist ein Begriff der Argumentationstheorie (Logik) sowie angewandt des Prozessrechts. Schlüssigkeit im Sinne der Argumentationstheorie und Logik Schlüssigkeit im Sinne der Argumentationstheorie und der Logik ist eine… … Deutsch Wikipedia
Teilnichtigkeit — Das Gesetz verwendet die Begriffe „Unwirksamkeit“ und „Nichtigkeit“ weitgehend synonym. Die rechtswissenschaftliche Literatur hingegen bezeichnet einen Rechtsakt (Vertrag, Willenserklärung, Verwaltungsakt, Prozesshandlung usw.) als unwirksam,… … Deutsch Wikipedia
Unwirksamkeit — Das Gesetz verwendet in Deutschland die Begriffe „Unwirksamkeit“ und „Nichtigkeit“ weitgehend synonym. Die rechtswissenschaftliche Literatur hingegen bezeichnet einen Rechtsakt (Vertrag, Willenserklärung, Verwaltungsakt, Prozesshandlung usw.) als … Deutsch Wikipedia
Auflassung — Die Auflassung ist ein Begriff aus dem Sachenrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist ein Bestandteil der Übereignung von Grundstücken. Nach der Legaldefinition in § 925 BGB handelt es sich dabei um… … Deutsch Wikipedia